Geschichten von der «humanitären Tradition», «Menschenrechten» und anderen Propagandalügen eines bösen Landes.
Eine der vielen Fragen, die man Flüchtlingen bei der Befragung durch das Bundesamt für Migration stellt und die hauptsächlich dazu dienen, einen Grund für die Ablehnung ihres Asylgesuchs zu finden, ist einfach zu beantworten. «Warum haben sie sich für die Schweiz entschieden? Warum sind sie ausgerechnet hierher gekommen?» fragt der Beamte hinter dem Schreibtisch. Endlich eine Frage, die ich leicht und sicher richtig beantworten kann, denkt der eingeschüchterte Befragte und beginnt ein bisschen zu strahlen: «Weil die Schweiz die Menschenrechte schützt und weil hier Demokratie ist. Hier bin ich sicher,» sagt der Flüchtling und hofft, mit seiner Begeisterung für die Schweiz die Behörde auch ein bisschen für sich zu begeistern.
Von der «humanitären Tradition der Schweiz» sprechen auch Bundesrätin Sommaruga, ihre Gegner von der SVP und MenschenrechtlerInnen und Leute aus der Asylbewegung, wenn sie sich für oder gegen noch schärfere Gesetze gegen Flüchtlinge aussprechen. Wo die «humanitäre Tradition» ist, sind auch «Menschenrechte» (eher für die Linken), «Freiheit» (eher für die Rechten – warum eigentlich?) und «Demokratie» (für alle) – alle eine «Schweizer Tradition» – nicht weit. Mit der humanitären Tradition und ihren menschenrechtlichen Geschwistern ist es im Schweizerland aber nicht so weit her, wie Schweizer PolitikerInnen gerne erzählen und Flüchtlinge weltweit glauben. Doch wie ist das eigentlich mit der Schweizer Geschichte und der «humanitären Tradition»?
Zwischen 1942 und 1981 wurden tausende von (oft jungen, oft weiblichen) Menschen in der Schweiz «administrativ versorgt», sprich ohne Anklage und Urteil in Anstalten, etwa das Frauengefängnis Hindelbank, gesteckt. Der Grund: Die «Versorgten» waren den Behörden, oft den Vormundschaftsbehörden, irgendwie negativ oder unangenehm aufgefallen. In Strafanstalten «versorgt» wurden Drogensüchtige und Prostituierte oder auch solche, von denen die Beamten nur glaubten, sie seien es oder die sonst irgendwie negativ, zum Beispiel weil sie rebellisch waren, aufgefallen sind. Und versorgt wurden – natürlich – vor allem die Kinder der Armen. Wir sollten nicht glauben, dieser ungeheuerliche Vorgang habe nur ein paar Wenige betroffen. Alleine im Kanton Bern sind zwischen 1942 und 1981 2700 Menschen administrativ versorgt worden.
Es brauchte viel Mut von Opfern und eine Kampagne der Zeitschrift ‹Beobachter›, bis die Behörden anerkannten, dass die «Administrativ-Versorgung» ein böses Unrecht gewesen ist. Am 10. September 2010 entschuldigten sich die VertreterInnen des Staates, eine Bundesrätin und ein Regierungsrat, an einem Anlass im Frauengefängnis Hindelbank bei ihren Opfern. Der Vertreter der Sozialdirektoren der Kantone betonte sein «tiefstes Bedauern über das Schicksal» und sagte, so etwas dürfe sich nie wiederholen. Sehr glaubwürdig war er nicht: Der Kantonsvertreter war ausgerechnet der Mann, der als Chef der Zürcher «Sicherheitsdirektion» dafür gesorgt hat, dass der Kanton Zürich möglichst nie zugibt, dass ein «Härtefall» so hart ist, dass man einen Entscheid im Ausländer- oder Asylverfahren umstossen müsste. Und er ist derselbe Behördenvertreter, der mit der Einführung von Migros-Gutscheinen in der Höhe von 8.57 Franken für «Illegale» Nothilfe-Empfänger für anhaltende Not und Elend gesorgt hat.
Von der «humanitären Tradition» des Wegsperrens und Entführens können auch «Fahrende» erzählen. Von 1926 bis 1972 wurden etwa 600 Kinder von als «Fahrende» definierten Paaren mit Gewalt aus ihren Familien gerissen und in Anstalten, «Heime» und Gefängnisse gesteckt oder auch als Sklavenarbeiter an Bauern verschenkt. Es war nicht etwa ein irregeführter Hilfewillen, der zu den Verbrechen der «Aktion Kinder der Langstrasse» geführt hat, sondern offener Rassismus: Die Kinder bildeten «einen dunklen Fleck in unserm auf seine Kulturordnung so stolzen Schweizerlande...», sagte damals ein Bundesrat.
Noch Jahre nach der Niederlage der faschistischen Staaten in Europa, in denen Fahrende allgemein und Roma und Sinti im Speziellen systematisch verfolgt und ermordet worden waren, haben sich in der Schweiz also Beamte, Psychiater, Ärzte und Angestellte von Hilfswerken damit beschäftigt, Kinder aus «asozial» genannten Familien zu reissen und sie so in die angebliche «Kultur» der Mehrheit zu «integrieren». Es ging den Verbrechern darum, das phantasierte «wertvollere Erbgut» des «richtigen» Schweizer Volkes zu schützen.
Weder Verantwortliche für die Administrativ-Versorgungen noch für den Kinderraub von Fahrenden wurden je irgendwie verfolgt. Einigen Opfern des Kinderraubs hat man Entschädigungen von 2000 bis 7000 Franken bezahlt. Das entspricht im Maximum etwa einem Achtel der Kosten, die die Aussschaffungshaft für einen einzigen Flüchtling, der das Land verlassen sollte, kostet.
«Landjegi» hiessen die systematischen Jagden bewaffneter Horden von (verhältnismässig) Reichen auf Arme, Landlose, Fremde und «Vagabunden» im 16. und 17. Jahrhundert im Bern- und Züribiet, in Baselland, Glarus, Zentral-, West- und Ostschweiz. Die Herren verkauften die gefangenen Opfer an die Todesgaleeren von Venedig, Spanien und Frankeich oder unterhielten sogar eigene Galeeren auf dem Vierwaldstätter- und Genfersee. Wer an die Ruderbank gekettet wurde, überlebte nicht lange.
Mit der «Landjegi» säuberten die, die noch ein Haus, eine Werkstatt oder Felder besassen oder wenigstens benutzen durften, im Auftrag ihrer Herren das Land von denjenigen, die das nicht mehr hatten, oder die auf der Flucht vor Hunger oder Krieg in eine andere Gegend gezogen waren.
Später ersetzte «Amerika» die Galeeren. In manchen Kantonen wurden unerwünschte EinwohnerInnen – und zwar nicht etwa «Illegale», sondern «echte Schweizer Bürger» (wie gewisse Leute heute sagen würden) – in eine ungewisse Zukunft, etwa in die Urwaldrodungen Brasiliens, geschickt. So konnten Strafgefangene im Kanton Wallis im 19. Jahrhundert ein Gesuch um Begnadigung stellen, wenn sie sich verpflichteten auszuwandern. Irrer noch: Man hat geistig oder körperlich Behinderte, aber auch die Kinder von Armen, an Auswanderer «verkauft», die diese dann – als eine Art Sklaven – mitgenommen haben.
Loswerden, ausschaffen statt «humanitäre Tradition»: Man findet leicht noch mehr Beispiele dieser schweizerischen Tradition, die unterdessen zur fixen Idee der Politik geworden ist. So haben die Schweizer Migrationsbehörden, die früher ehrlicher «Fremdenpolizei» hiessen, jahrzehntelang Arbeiter, die bei der Arbeit invalid geworden waren, ausgewiesen. Man hat Invaliden, also wohlgemerkt Leuten, die sich für ihre Arbeitgeber und damit «die Schweiz» fast zu Tode gekrampft haben, einfach die Jahresaufenthaltsbewilligung nicht verlängert. Egal, ob ihre Kinder hier in die Schule gingen und ob sie ausgerechnet bei der Arbeit einen Unfall erlitten hatten.
Menschenrechte nur dank den Gewehren der Besatzer Und dann gibt es da noch die Tradition der Traditionen: Die Ablehnung von «Fremdherrschaft» und sowieso von «fremden Richtern» und den angeblich ungeheuren Freiheitsdrang der Schweizer zwischen 1291 und 1945, der mit dem im Bundesbrief von 1291 festgelegten Bündnis der drei «Urkantone» seinen Anfang gefunden haben soll. So zumindest erzählte es mein Primarschulbuch in den 1960er Jahren und so erzählt es ein superreicher Hobby-Historiker jeden Sonntag im Internet-Fernsehen.
Abgesehen davon, dass der «Bundesbrief» – ein Deal zwischen lokalen Stammeschefs – einer von vielen in der Gegend und in Latein geschrieben, also nicht «fürs Volk», war, war die heutige Schweiz danach keineswegs ein Hort der Freiheit. Und schon gar nicht der Menschenrechte. Grosse Gebiete der heutigen Schweiz (Thurgau, Aargau, Jura, Baselland, Waadt, Teile des Tessins, des Toggenburgs) waren Untertanengebiete der «Eidgenossen», die Menschen ausgeplündert, verarmt und ohne Rechte.
Menschenrechte und Freiheit, selbst das Verbot willkürlicher Besteuerung, wurden den herrschenden SchweizerInnen durch «fremde Richter» und ihre Soldaten (bei)gebracht. Es war die «Helvetische Republik», eingerichtet auf Druck Napoleons, die die Polizei-Folter am 28. Mai 1798 abgeschafft hat. Am gleichen Tag wurde die Anrede «Herr» durch «Bürger» ersetzt und die Sonderbesteuerung der Juden beendet. Die fremden (französischen) Richter und ihre Soldaten waren zwar nicht lange in der Schweiz, doch ihre Hilfe war entscheidend für die Modernisierung des bettelarmen und rückständigen Landes.
Aus Liebe zur Schweiz Die Schweiz war in nicht allzu ferner Vergangenheit ein mausarmes und grausames Land – in grossen Teilen eine primitive und gewalttätige, von üblen Warlords kontrollierte Bergwüste in der Mitte Europas. Nun ist es ein reiches Land mit hervorragenden Spitälern, für alle kostenlosen Universitätsbibliotheken, dem besten Eisenbahnnetz der Welt und Dreisprachigkeit, das umweltschädliche Industrien erfolgreich nach Osteuropa, Afrika und Asien ausgelagert hat und nur noch deren Erträge entgegennimmt. Was genau haben jene vor, die behaupten, früher sei «Freiheit» und «Volkswille» und «humanitäre Tradition» gewesen?
Alois Hinterfuhren ist langjähriger Kolumnist von antidot und anderen linken Blättern.
Samstag, 1. Oktober, 14.30 Schützenmatte Bern
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