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Politik

Menschenrechtskonvention auf der Abschussliste

Greift die SVP die Europäische Menschenrechtskonvention an, dann trifft das uns alle. Die EMRK ist den meisten zwar ein Begriff, was sich aber genau hinter der Abkürzung versteckt, ist oft unklar. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist für den Schutz der Freiheit des individuums gegenüber dem Staat von überragender Bedeutung – und in der Schweiz in gefahr.

Mit ihren Vorstössen verstösst die SVP immer wieder gezielt gegen die Grundrechte, die in der Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK garantiert sind. Ihre Volksinitiativen (zum Beispiel Minarett- und Ausschaffungsinitiative) sind dafür nur die bekanntesten Beispiele. Auch das von ihrem Parteipräsidenten Toni Brunner initiierte Gesetz, welches Menschen ohne Aufenthalt in der Schweiz die Heirat verbietet (die sogenannte Lex Brunner), verletzt Rechte, die jedem Individuum zustehen.

Es ist nur eine Frage der Zeit, dass die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wegen einem SVP-Projekt verurteilt werden wird. Die SVP wird dann politisch keine andere Möglichkeit haben, als die Kündigung der EMRK per Volksabstimmung zu fordern, will sie ihrem eingeschlagenen Weg treu bleiben. Dies hat sie sogar in ihrem neuen Parteiprogramm festgeschrieben.

Zwar soll der EMRK danach wieder beigetreten werden, jedoch mit für die Schweiz eingeschränkter Geltung (es sollen sogenannte Vorbehalte angebracht werden). Da bei der EMRK das Anbringen von Vorbehalten explizit nur beim Beitritt möglich ist, wäre ein solches Vorgehen von Aus- und Wiedereintritt klar rechtsmissbräuchlich und kaum realisierbar. Die Forderung, die Verhandlungsbereitschaft vortäuscht, ist daher ein frontaler Angriff auf die EMRK. Erschreckenderweise folgt darauf kaum eine öffentliche Reaktion.

Erschreckend, weil die EMRK ein Menschenrechtsvertrag von nicht zu überschätzender Bedeutung ist. Sie gibt Individuen die Möglichkeit, beim Gerichtshof in Strassburg gegen einen Staat zu klagen und ein verbindliches Urteil zu erwirken.

Bollwerk gegen Grundrechtsabbau 

Die EMRK wirkt aber nicht nur für jene Unglücklichen, die ihren Fall bis nach Strassburg ziehen müssen. Die Menschenrechtskonvention schützt das Individuum auch im Umgang mit allen Behörden – auch innerstaatlich und auch schon vor einem Prozess. Wir werden geschützt, wenn wir der Person unserer Wahl das Ja-Wort geben, wenn wir die Schule besuchen oder unsere Kinder zur Schule schicken und jedes Mal, wenn wir den Wahlzettel in die Urne legen oder unser Abstimmungsrecht wahrnehmen.

Sollte die Schweiz die Menschenrechtskonvention kündigen, entfällt nicht zuletzt auch die Möglichkeit, Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu überprüfen. Denn die Schweiz hat kein Verfassungsgericht. Nur die EMRK als übergeordneter Grundrechtsschutz setzt Grenzen – auch dem Parlament.

Dieser Schutz ist nicht selbstverständlich, auch in der Schweiz nicht. Nur dank der EMRK konnten in der Schweiz wichtige Grundrechts-Defizite aufgeholt werden. So ist die aktuelle Verfassung stark von der Konvention geprägt worden. Ebenso nötig ist die Weiterentwicklung der Grundrechte. Der Gerichtshof in Strassburg ist hier ein wichtiger Taktgeber (zum Beispiel im Bereich der Stammzellenforschung oder bei der Frage der Überwachung des Internets).

Unverhandelbare Menschen- und Grundrechte

Durch die stetigen Angriffe auf die Grundrechte Einzelner – zurzeit vor allem jene von Ausländern und Ausländerinnen – wird die Schmerzgrenze für immer weitergehende Eingriffe langsam gesenkt. Die Inhalte der Menschenrechte werden plötzlich wieder verhandelbar – und dies ist ein Angriff auf uns Alle.

Welche Wahl treffen wir angesichts der sich abzeichnenden Konfrontation zwischen SVP-Politik und Grundrechtsschutz? Bleiben, wie bei der Minarett-Initiative, die öffentlichen Reaktionen aus, weil wir doch nicht so richtig daran glauben, dass die SVP mit ihren Angriffen durchkommt? Warten wir ab, weil wir glauben, dass die SVP diese Grenze doch nicht zu überschreiten wagt?

Wollen wir weiteren Angriffen der SVP auf die Grundrechte und letztlich der Kündigung der EMRK gemeinsam entgegenstehen, müssen wir jetzt damit beginnen.

Stefan Schlegel, Jurist in Bern, und Annina Mullis, Jus-Studentin an der Uni Bern.

 

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